Existenzgründerförderung

Leistungsbeschreibung

Einen detaillierten Überblick über die Gründungsförderung im Land bietet das Existenzgründungsportal des Wirtschaftsministeriums.

•    Information und Beratung bieten die Wirtschaftsförderungseinrichtungen, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.
•    Bei Informationen zur Gründung aus drohender Arbeitslosigkeit oder der Arbeitslosigkeit heraus sind die Agenturen für Arbeit der erste Ansprechpartner.
•    Zur Beratung von Gründungen in den Freien Berufen steht das bundesweit tätige Institut für Freie Berufe (IFB), Nürnberg, zur Verfügung. Das IFB bietet Freiberuflern umfassende Beratungsleistungen an, die aus Mitteln des Landes Hessen und der Europäischen Union gefördert werden.
•    Zahlreiche Technologie-, Innovations- und Gründerzentren unterstützen Existenzgründungen und junge Unternehmen mit Gewerberäumen und Infrastruktur sowie Dienstleistungen vor Ort. 
•    Behördengänge wie die Gewerbeanmeldung können Sie elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen erledigen.
•    Das Start Hub Hessen als Teil der Hessen Trade & Invest GmbH ist im Auftrag des Landes die zentrale Anlaufstelle für die hessische Start-up Community. 
•    Es gibt weitere Beratungs- und Förderangebote für Start-ups in Hessen – z.B. „push!“, das Start-up Stipendium, „EXIST“ bei Existenzgründungen aus der Wissenschaft an verschiedenen hessischen Universitäten und beim zentralen Ansprechpartner für Technologie- und Innovationsförderung, dem Technologieland Hessen 

Wenn im Rahmen der Gründung ein spezieller Beratungsbedarf besteht oder bestehende Unternehmen Rat suchen, können sie sich an das RKW Hessen wenden, welches vom Land geförderte Beratung für Gründende, Start-ups und kleine und mittlere Unternehmen in Hessen zu den unterschiedlichsten Fragestellungen anbietet. Auf Wunsch empfiehlt das RKW Hessen geeignete Fachexpertinnen/-experten, die die Erfahrung und Kompetenz in ihrem Thema mitbringen. Das RKW Hessen unterstützt im gesamten Prozess und sorgt für eine hohe Qualität der Beratung. 

Im Handwerk werden Gründungs- und Aufbauberatungen von den Beratungsstellen der Handwerkskammern und einigen Landesverbänden kostenfrei angeboten. Die Finanzierung übernehmen die Handwerksorganisationen, der Bund und das Land gemeinsam.
Zur Förderung der Finanzierung von Existenzgründungen bietet das Land über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) verschiedene Programme an. Die WIBank stellt nicht nur ein Expertenteam für die Beratung. Beim Förderkreditprogramm „Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen - GuW-Hessen" (ERP) gewährt sie die Förderung in Form von Zinsvorteilen für ganz Hessen, welche in bestimmten Vorranggebieten noch höher ausfallen kann. Für den Weg in die Selbstständigkeit kommen auch die Fördervorteile beim Förderkreditprogramm „Hessen-Mikrodarlehen“ und dessen Variante „Hessen-MikroCrowd“ zum Tragen. Es empfiehlt sich, einen Beratungstermin mit der WIBank zu vereinbaren, um genau zu ermitteln, welche Art der Förderung am besten geeignet ist, um die Gründungsidee oder die Unternehmensübernahme umzusetzen. Die bei der WIBank administrierten Förderprogramme werden über die Hausbank oder deren Kooperationspartner (IHK, HWKs, regionale Wirtschaftsförderungseinrichtungen) abgewickelt. Förderungen müssen beantragt werden, bevor mit Investitionen begonnen wurde.

Im Prinzip kann es für jedes Unternehmen interessant sein, neue Gesellschafter mit frischem Kapital für die eigene Unternehmung zu gewinnen. In der Praxis kommt das am häufigsten bei Start-ups vor, die mit innovativen Angeboten schnell wachsen möchten. Aber auch etablierte Unternehmen, die einen neuen Geschäftsbereich aufbauen oder einen Konkurrenten übernehmen möchten, können vom Beteiligungskapital des Landes Hessen profitieren.
Die Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH) ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft der Hessen Kapital Fonds, der Technologiefonds Hessen und weiterer landesbeteiligter Fonds. Über die Fondsvehikel investiert die BMH öffentliches Beteiligungskapital in junge und etablierte Unternehmen in Hessen. Als Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) ist die BMH ein fester Bestandteil der hessischen Wirtschaftsförderung.

Damit gute Ideen nicht an der Finanzierung scheitern, ist es sinnvoll, wenn sich mehrere starke Partner zusammentun. Das ist das Grundprinzip einer Bürgschaft. Die Hausbank wird von einem Unternehmer, Gründer oder Unternehmensnachfolger für einen Kredit angefragt. Die Hausbank ist bereit das Vorhaben zu begleiten, möchte aber das Risiko auf mehrere Schultern verteilen.
In diesem Fall ist die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BBH) ein guter Ansprechpartner. Die BBH bürgt gemeinsam mit dem Land Hessen, dem Bund und der Hausbank für Kredite, die für unternehmerische Vorhaben in Hessen ausgereicht werden. Mit der Risikoaufteilung unter den vier Akteuren gelingt es, unternehmerische Vorhaben zu unterstützen, die durch die Hausbank alleine nicht umzusetzen wären. Gesellschafter der BBH sind Kammern, private und öffentliche Banken, Versicherungen und Wirtschaftsverbände. Neben der Hauptaufgabe der Besicherung von Krediten verfügt die Bürgschaftsbank Hessen damit über ein breites wirtschaftliches und politisches Netzwerk.

Wirtschaftsförderung
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Teaser

Bei der Planung einer Unternehmensgründung, -nachfolge oder -übernahme ist umfassende Information und professionelle Hilfe entscheidend. In Hessen gibt es zahlreiche Angebote dafür.

Herausgebende Stelle

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen, Verkehr und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen, Verkehr und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

16.02.2024
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Wirtschaftsförderung, strategische Stadtentwicklung und Tourismus

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-301 (Wirtschaftsförderung)
06192 202-283 (Tourismus)
06192 202-5283
06192 202-5301

Wirtschaftsfoerderung(at)hofheim.de
tourismus(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Kommunales Jobcenter

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-1396
06192 201-1724

leitung.kommunalesjobcenter(at)mtk.org
https://www.mtk.org

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Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr

Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung

Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr

Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

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