Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Aktuelles
Auf dem Friedhof in Lorsbach ist es erneut zu Schäden durch Wildschweine gekommen. Dabei wurden auch einzelne Grabstätten beschädigt. Bereits in der Vergangenheit waren Wildschweine auf das Friedhofsgelände gelangt. Die damals festgestellten Schwachstellen an der Einfriedung wurden umgehend beseitigt, sodass sich die Situation zunächst beruhigt hatte.
Inzwischen haben die Tiere neue Zugänge gefunden und sind auf den Friedhof gelangt.
Die Stadt bedauert die entstandenen Schäden und hat bereits damit begonnen, die neu festgestellten Schwachstellen an der Einfriedung zu schließen. Ziel ist es, das Eindringen der Wildschweine schnellstmöglich zu verhindern und weitere Schäden zu vermeiden.
Die Stadt bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass sich ein Eindringen von Wildtieren trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht immer vollständig verhindern lässt.
Gleichzeitig wird alles darangesetzt, die Einfriedung weiter zu verbessern und den Friedhof bestmöglich zu schützen. Auch die zuständigen Jagdpächter der angrenzenden Jagdbezirke werden zeitnah informiert.
Die Hofheimer Friedhöfe blühen auf – künftig sollen auf ausgewählten Flächen Wildwiesen wachsen. Mit den Wildwiesen geht die Stadt Hofheim einen weiteren Schritt in Richtung ökologischer naturnaher Vielfalt auf den Friedhöfen. Gleichzeitig leisten Wildwiesen einen Beitrag zur nachhaltigen Pflege der Friedhofsanlagen. Durch eine reduzierte Mahd können Ressourcen geschont und Pflegekapazitäten gezielter eingesetzt werden, ohne die Gesamtqualität der Anlagen zu beeinträchtigen.
Der Wasserrohrbruch im oberen Bereich des Waldfriedhofs Hofheim ist behoben. Die Wasserversorgung steht ab sofort wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Die Verwaltung dankt allen Besucherinnen und Besuchern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Einschränkungen
Die Verlängerung von Grabnutzungsrechten ist auch online möglich. Bürgerinnen und Bürger können den Service bequem von zu Hause aus nutzen und ihr Grabnutzungsrecht fristgerecht verlängern. Hierzu klicken Sie hier.
Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen.
Gerade in der dunklen Jahreszeit und besonders zu den Totengedenktagen ist es Tradition, ein Licht zur Erinnerung an die Verstorbenen auf den Friedhöfen aufzustellen. Seit langem schon nicht mehr nur Grabkerzen, sondern immer häufiger auch flackernde LED-Grablichter. Gemeinsam mit den Interessenverbänden der Friedhöfe ruft die Stadt Hofheim am Taunus auf, auf diese Form der Beleuchtung zu verzichten, denn die Umweltbilanz der batteriebetriebenen Beleuchtung ist denkbar schlecht. Für die Herstellung der Batteriezellen werden Rohstoffe im globalen Süden abgebaut, die Herstellung ist energieaufwändig und insbesondere die Entsorgung problematisch. Denn die Batterien, die umweltgefährdende Stoffe enthalten, werden vor dem Wegwerfen normalerweise nicht entfernt und landen so mit anderen Abfällen in den Restmüllbehältern auf den Friedhöfen und später dann auf einer Deponie. Auch das klassische rote Grablicht mit Kerze und Kunststoffummantelung ist aus ökologischer Sicht wegen des Plastikanteils nicht völlig unproblematisch, schneidet im Vergleich zu LED-Grablichtern in der Umweltbilanz aber deutlich besser ab. Die nachhaltigste Variante aber ist, Grabkerzen mit Glaskörper zu verwenden, die nach dem Abbrennen wiederbefüllbar sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter dem nachstehenden Link:
| Friedhof | Maximale Anzahl Trauergäste/Sitzplätze in Trauerhallen |
|---|---|
| Diedenbergen | 100 |
| Hofheim | 120 |
| Langenhain | 88 |
| Lorsbach | 104 |
| Marxheim | 116 |
| Wallau | 104 |
| Wildsachsen | 47 |
Friedhofs- und Bestattungswesen
| Datum | Beginn | Friedhof | Vorname | Name | |
|---|---|---|---|---|---|
| Donnerstag, 30. 7. 2026 | 11:00 | Langenhain | Urnentrauerfeier | Klaus | Schiebe |
| Donnerstag, 30. 7. 2026 | 14:00 | Waldfriedhof | Urnentrauerfeier | Karl Josef | Föll |
| Freitag, 31. 7. 2026 | 10:30 | Waldfriedhof | Urnentrauerfeier | Edeltrud | Gottschalk |
| Mittwoch, 5. 8. 2026 | 14:00 | Marxheim | Urnentrauerfeier | Gisela | Gnida |
| Donnerstag, 6. 8. 2026 | 13:00 | Waldfriedhof | Urnentrauerfeier | Hugo | Laux |
| Montag, 10. 8. 2026 | 11:00 | Wallau | Sargbestattung | Manfred | Besenbruch |
| Montag, 10. 8. 2026 | 14:00 | Marxheim | Urnentrauerfeier | Margarete | Roos |
| Dienstag, 11. 8. 2026 | 11:00 | Lorsbach | Urnentrauerfeier | Manfred | Zewe |
| Dienstag, 11. 8. 2026 | 14:30 | Marxheim | Urnentrauerfeier | Olaf | Leijdekker |
| Mittwoch, 12. 8. 2026 | 11:00 | Waldfriedhof | Urnentrauerfeier | Manfred | Wenzel |
| Freitag, 14. 8. 2026 | 10:00 | Waldfriedhof | Urnentrauerfeier | Bärbel | Werner |
| Freitag, 14. 8. 2026 | 10:30 | Langenhain | Urnentrauerfeier | Günther | Otto |
Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten erst im Todesfall erworben werden können.
Für eine detaillierte und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich zur Verfügung.
- Bestattungsantrag
- Antrag auf Bestattung auswärtig Verstorbener
- Urnenrasengrabstätten - Baumgräber
- Einverständniserklärung zur Beisetzung in einer Grabstätte
- Übersicht Bestattungsgebühren
- Grabarten auf den Hofheimer Friedhöfen
- Antrag zur Verlängerung des Grabnutzungsrechts
- Friedhofssatzung
- Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Friedhöfe
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Sterbefall
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Anzeigepflichtige:
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)