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Das Schiedsamt - Außergerichtliche Streitbeilegung - "Schlichten statt richten"
In Streitfällen steht der Weg zu den staatlichen Gerichten offen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, den Streit außerhalb des Gerichts vor einer unabhängigen Schlichtungsstelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung, in der die für den Konflikt bedeutsamen Umstände umfassend berücksichtigt werden, vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch können bei Streitigkeiten schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren Lösungen gefunden werden. Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der streitenden Parteien werden häufig in geringerem Maße belastet.
Bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten kann eine Anrufung des Gerichtes nur erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei einer vorherigen Streitschlichtung keine Einigung erzielt worden ist (obligatorische Streitschlichtung).
Diese sind:
- bestimmte nachbarrechtliche Streitigkeiten,
- Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre mit Ausnahme von Ehrverletzungen in Presse und Rundfunk
Zu den Privatklagedelikten (strafrechtliche Streitigkeiten), die eine obligatorische Schlichtung voraussetzten, gehören:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
In vielen weiteren Fällen ist selbstverständlich auch die freiwillige (fakultative) Streitschlichtung möglich.
Die Schiedsämter:
| Bezirk: Hofheim, Diedenbergen, Lorsbach, Langenhain, Marxheim und Wildsachsen | |
|---|---|
| Melanie Velten (Schiedsfrau) | 06192 / 202 – 492 |
| Schiedsamt im Rathaus, Chinonplatz 2, Untergeschoss, Zimmer 0028 | Sprechstunden: nur nach Vereinbarung |
| Bezirk: Wallau | |
|---|---|
| Christina Lampert (Schiedsfrau) | |