16. September 2026
Nachdem die Brutzeit der Vögel im Herbst vorbei ist, können Bäume, Sträucher und andere Gewächse wieder durch Grünschnitt gepflegt werden. Einzig bei Pflanzen an der Grundstücksgrenze müssen die Eigentümer ganzjährig rechtzeitig zur Schere greifen, damit die Triebe nicht in den Gehweg hineinragen oder Verkehrszeichen, Straßenschilder und Straßenlaternen überwuchern. Vor dem Winter besonders wichtig: Auf den Winterdienst-Routen der Streufahrzeuge und Handkolonnen muss Gehölz so weit zurückgeschnitten werden, dass die Fahrzeuge nicht ihre Spiegel oder Rundumleuchten bei der Vorbeifahrt beschädigen.