Grabarten auf den Hofheimer Friedhöfen

Abhängig von der von Ihnen gewählten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung) bietet die Friedhofsverwaltung zahlreiche unterschiedliche Grabarten an. Bitte beachten Sie, dass alle Grabstätten erst im Todesfall erworben werden können.

Für eine detaillierte und individuelle Beratung steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne persönlich zur Verfügung.

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des Verstorbenen zugeteilt. Reihengräber sind immer einstellig. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre. Grabstätten für Erdbeisetzungen können ein- oder mehrstellig sein. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Leiche kann in der betreffenden Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wurde.

Auf einigen Friedhöfen besteht die Möglichkeit eine Tiefgrabstätte (zwei Erdbestattungen übereinander) zu erwerben.

Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Wahl- oder Tiefgrabstätte ist in der Regel in Zeitschritten von fünf Jahren möglich.

Urnenwahlgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird.

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Urnenwahlgrabstätte oder eine Verlängerung ist in der Regel in Zeitschritten von fünf Jahren möglich.

Die Urnenkammern in den Urnenwänden dienen der Aufnahme von zwei Urnen. Die Ruhefrist ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren.

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenkammer ist in der Regel in Zeitschritten von fünf Jahren möglich.

Wird das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer nicht verlängert, werden nach Ablauf der Ruhefrist die Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabstelle beigesetzt.

Urnenrasengrabstätten werden für bis zu zwei Urnenbestattungen angelegt. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit von den Mitarbeitern der Friedhöfe durchgeführt.

Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch vorgegebene einheitliche Grabplatten. Das Ablegen von Grabschmuck sowie das Abstellen von Grableuchten sind auf den Urnenrasengrabstätten nicht erlaubt.

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.  Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Urnenrasengrabstätte ist in der Regel in Zeitschritten von fünf Jahren möglich.

Urnenbaumgräber werden für eine Urnenbestattung angelegt. Es dürfen ausschließlich biologisch abbaubare Urnenbehältnisse verwendet werden. Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch individuelle Grabplatten in einer durch die Friedhofsverwaltung vorgegebenen Größe.

Das Ablegen von Grabschmuck sowie das Abstellen von Grableuchten sind auf den Baumgrabstätten nicht erlaubt.

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einem Urnenbaumgrab ist nicht möglich.

Gärtnerbetreute Urnengemeinschaftsanlagen werden für eine oder zwei Urnenbestattungen (Partnergrab) angelegt. Die Beisetzung in einer gärtnerbetreuten Urnengemeinschaftsanlage ist nur in Verbindung mit einem Grabpflege-Vertrag der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH möglich. Der Pflegevertrag ist für die Dauer des erworbenen Grabnutzungsrechts abzuschließen. Die Dauergrabpflege erfolgt durch ein Partnerunternehmen der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH.

Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre. Ein Wiedererwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nur bei Partnergräbern (zwei Urnen) möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH: Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen - Thüringen GmbH