Bürgerbeteiligung bei Bebauungsplanverfahren
Hinweis:
Sofern Planunterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (§3 Baugesetzbuch) zum Download zur Verfügung stehen, werden diese parallel und zusätzlich zur Auslegung im Rathaus (III. OG, Foyer) gemäß der jeweiligen amtlichen Bekanntmachung in der Hofheimer Zeitung angeboten.
Da die Räume der Verwaltung aufgrund der Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung des Risikos der weiteren schnellen Ausbreitung des sog. Corona-Virus nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden können, sollte das Internet zur Einsichtnahme der Planunterlage vorrangig genutzt werden. Näheres kann der jeweiligen Amtlichen Bekanntmachung entnommen werden, die jeweils unten mit aufgeführt ist.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und frühzeitige Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 1 BauGB
Derzeit liegen keine Unterlagen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich aus.
Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB und förmliche Behördenbeteiligung gem. §4 Abs. 2 BauGB
Derzeit liegen keine Unterlagen im Rahmen der förmlichen Beteiligung öffentlich aus.