Geburt

{f:translate(key: 'hint.error') extensionName='site_package_base'} Aktueller Hinweis:

Bitte vereinbaren Sie für den Bereich Standesamt und Einbürgerungen einen Termin telefonisch oder per Mail an standesamt@hofheim.de

Die Sprechzeiten sind Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und Dienstag zusätzlich von 16 bis 18 Uhr sowie nach Vereinbarung.

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Anmeldung (Beurkundung) einer Geburt

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche von einem Elternteil persönlich beim Standesamt des Geburtsortes anzuzeigen. 

Zur Beurkundung der Geburt sind in der Regel folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Die Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes, die bei der Geburt anwesend waren

     

Wenn Sie verheiratet sind:

  • Nachweis über die Eheschließung im Original - Eheurkunde
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

     

Wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind:

  • die Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Nachweis über den Familienstand der Mutter (Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde)
  • die Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft (mit Zustimmungserklärung der Mutter), falls diese vor der Geburt anerkannt wurde
  • formlose Erklärung der Eltern zum Vor- und Familiennamen des Kindes
  • die Ausweise (Pässe) beider Elternteile
  • Soll das Kind den Familiennamen des Vaters erhalten? Namenserteilung beim Standesamt oder Sorgeerklärung beim Jugendamt