Straßenverkehrsbehörde
Straßenverkehrsbehörde
Die Straßenverkehrsbehörde ist die Verwaltungsbehörde, die für die Überwachung und Umsetzung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig ist.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (Halteverbotszonen, Gehweg-, Halbseitige Sperren sowie Vollsperrungen),
- Antragstellung für Plakatierungen, Container- und Gerüstaufstellungen,
- Ausnahmegenehmigungen (Handwerkerparkausweise, Bewohnerparkausweise, Sozialer Dienst, Schwerbehindertenausweise).
Die Antragstellung kann formlos eingereicht vorzugsweise per E-Mail an strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de werden. Wichtige Informationen, sollte der formlose Antrag enthalten:
- Antrag: Was wird beantragt? (z. B. Halteverbotszone)
- Bereich/Standort HV-Zone/Gerüst: Hausnummer von/bis
- Gerüstlänge: Länge in m
- Zeitraum: (geplant) von/bis
- Antragsteller: Name + Adresse
- Grund für Erlaubnis: Warum wird der Antrag gestellt? (z. B. Umzug)
- evtl. Telefonnummer für Rückfragen
{f:translate(key: 'hint.information') extensionName='site_package_base'} Antragstellung auf Sondernutzungsrecht zum Zweck der Außennutzung öffentlicher Flächen
Ab sofort besteht die Möglichkeit, die Nutzung öffentlicher Flächen u. a. für die Außengastronomie sowie für dekorative und verkaufsfördernde Elemente online zu beantragen.
Bitte nutzen Sie hierfür den untenstehenden Link.
Bitte beachten Sie die Bearbeitungsdauer von 4-6 Wochen bzgl. des Startdatums.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Hofheim am Taunus.