Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die Stadt Hofheim am Taunus arbeitet daran und ist bemüht, ihre Internetseiten und mobilen Anwendungen/Daten barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß ER-Richtlinie 2016/2102 gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot Hofheim.de, nicht jedoch für verlinkte Angebote und Dienste.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Hofheim.de ist überwiegend mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit BIT 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

Die nachstehen aufgeführten Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie EU 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei

  • PDF Dokumente
  • Inhalte in Leichter Sprache und Gebärdensprachewerden noch ausgebaut

Die nachstehen aufgeführten Funktionen sind nicht barrierefrei:

  • Design (Kontrastverhältnis auch von einzelnen Grafiken und Farben
  • Videos
  • Karten, Pläne und Luftbilder: Zu Online-Kartenanwendungen gibt es derzeit leider keine uns bekannte barrierefreie Alternative. Für sämtliche im Rahmen von Kartenanwendungen angebotenen Informationen gibt es stets eine Alternative in Textform bzw. stellt die Darstellungsform mithilfe einer solchen Anwendung ein zusätzliches Angebot bereits in barrierefreier Form hinterlegter Inhalte dar.

 

Die Stadt Hofheim am Taunus arbeitet daran, die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.


Datum der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. August 2020 erstellt. Die Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen einer BITV-Selbstbewertung.

Kontakt

Bei Frage zur Barrierefreiheit von hofheim.de wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion der Stadt Hofheim am Taunus (presse@hofheim.de).