* Wichtiger Hinweis:
Da bestimmte Hunderassen gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus als sogenannte „gefährliche Hunde“ höher besteuert werden, benötigen wir genauen Angaben über die Rasse ggfs. Kreuzungen Ihres Hundes.
Gemäß § 6 Abs. 2c der Hundesteuersatzung sind Hunde, die von ihren Halterinnen bzw. Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbes folgenden Kalenderjahres von der Steuer befreit, ausgenommen hiervon sind Hunde gemäß § 5 Absatz 4 (gefährliche Hunde).
Sicherheitshinweis:
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