Hund anmelden

HUNDESTEUER - ANMELDUNG

ALLGEMEINE ANGABEN
Angaben zum Hund

* Wichtiger Hinweis:

Da bestimmte Hunderassen gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus als sogenannte „gefährliche Hunde“ höher besteuert werden, benötigen wir genauen Angaben über die Rasse ggfs. Kreuzungen Ihres Hundes.

ANGABEN ZUM VORBESITZER

Gemäß § 6 Abs. 2c der Hundesteuersatzung sind Hunde, die von ihren Halterinnen bzw. Haltern aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbes folgenden Kalenderjahres von der Steuer befreit, ausgenommen hiervon sind Hunde gemäß § 5 Absatz 4 (gefährliche Hunde).

BEI ZUZUG NACH HOFHEIM

Die in der Anmeldung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung i.V. mit dem § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus erhoben.

* Pflichtfelder

Sicherheitshinweis:

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.