Hund abmelden

HUNDESTEUER - ABMELDUNG

ALLGEMEINE ANGABEN
Angaben zum Hund

* Wichtiger Hinweis:

Da bestimmte Hunderassen gemäß der Hundesteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus als sogenannte „gefährliche Hunde“ höher besteuert werden, benötigen wir genauen Angaben über die Rasse ggfs. Kreuzungen Ihres Hundes.

GRUND DER ABMELDUNG
BEI WEGZUG NACH HOFHEIM

Die gültige Hundesteuermarke ist bei der Abmeldung wieder an die Stadt Hofheim am Taunus zurückzugeben.
Die in der Steuererklärung angeforderten Daten werden aufgrund der §§ 149 ff. der Abgabenordnung i.V. mit dem § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Hofheim am Taunus erhoben.

* Pflichtfelder

Sicherheitshinweis:

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen elektronisch gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.