Wohnung abmelden

Es gibt in Deutschland keine Abmelde-Pflicht mehr.

Das heißt:
Wenn Sie in Deutschland umziehen
müssen Sie den alten Wohnsitz nicht abmelden.

Aber Sie müssen Ihren Wohnsitz abmelden

  • wenn Sie keine Wohnung mehr haben.
  • wenn Sie ins Ausland ziehen.
  • wenn Sie den Neben-Wohnsitz auflösen.
    Weil Sie in den Haupt-Wohnsitz ziehen.

Wichtig:
Sie müssen den Neben-Wohnsitz dort abmelden,
wo Ihr Haupt-Sitz ist.

Haupt-Sitz ist der Ort,
wo Sie die meiste Zeit sind.

Sie brauchen zum Abmelden:

  • Ihren Personal-Ausweis
    oder Ihren Reise-Pass
    oder ein Ersatz-Papier.
  • Das Abmelde-Formular.

Beim Melde-Amt.

Adresse:
Stadtverwaltung Hofheim am Taunus
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus

Öffnungs-Zeiten:

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Telefon: 06192 202-270

E-Mail: buergerbuero(at)hofheim.de