Beglaubigung

Beglaubigen heißt:
Wir bestätigen, dass etwas echt ist.

Wir können Ihre Papiere im Amt beglaubigen

Wir beglaubigen Kopien von Dokumenten.
Zum Beispiel:

  • Schreiben
  • Zeugnisse
  • Urkunden

Wir beglaubigen auch Ihre Unterschrift.

Sie müssen uns diese Papiere zeigen:

  • Die Originale
    Also: Die echten Papiere.
  • Die Kopien von den Originalen
  • Ihren Ausweis oder Pass

Achtung:
Wenn wir die Kopie beglaubigen sollen
von einem deutschen Ausweis
dann müssen Sie einen Nachweis zeigen.
Zum Beispiel das Schreiben

  • vom Amt
  • von der Bank
  • von der Versicherung
  • oder von der Stelle, 
    die eine beglaubigte Kopie vom Ausweis will.

Schreiben aus dem Ausland müssen
immer ins Deutsche übersetzt sein.

Mehr Infos dazu finden Sie unter der Unterschrift:
Wer kann meine Papiere übersetzen?

Wir beglaubigen Kopien von Papieren
in deutscher Sprache.
Wenn das Papier von einem deutschen Amt ist. 
Oder Sie die Kopie bei einem Amt zeigen müssen.

Wir beglaubigen zum Beispiel:

  • Einbürgerungs-Urkunden
  • deutsche Aufenthalts-Titel
    in ausländischen Ausweis-Dokumenten
  • Ausweise für Abschluss-Prüfungen
    in Gesundheits-Fach-Berufen
  • Bescheinigungen bei Namens-Änderung
  • und Schul-Zeugnisse.

Wir beglaubigen auch
Kopien von Ihrem Ausweis oder Pass.
Dazu müssen Sie zu uns kommen.
Sie müssen nachweisen,
dass Sie eine beglaubigte Kopie brauchen. 
Zum Beispiel: Für ein anderes Amt.
Sie müssen uns den Brief vom Amt zeigen.
Und beweisen, dass Sie eine Beglaubigung brauchen.

Wir beglaubigen auch Ihre Unterschrift
auf Papieren mit Text in deutscher Sprache.

Sie müssen das Papier im Amt unterschreiben.
Während wir dabei sind und zusehen.

Nur dann können wir sagen:
Die Unterschrift ist echt.

Wichtig:
Diese Unterschriften beglaubigen wir nicht:

  • Unterschrift ohne Text
  • Unterschrift mit Text in anderen Sprachen

Wir beglaubigen keine Papiere in anderen Sprachen.
Wir beglaubigen nur Papiere in deutscher Sprache.
Ausländische Papiere in anderen Sprachen
müssen ins Deutsche übersetzt sein.

Mehr Infos dazu finden Sie unter der Überschrift:
Wer kann meine Papiere übersetzen?

Öffentliche Beglaubigungen
macht ein Notar oder eine Notarin.
Zum Beispiel:

  • Testamente
  • Vollmachten.
    Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis.
    Damit erlauben Sie einer anderen Person etwas.

Personen-Stands-Urkunden
beglaubigt das Standes-Amt.
Zum Beispiel:

  • Geburts-Urkunden
  • Sterbe-Urkunden
  • Ehe-Urkunden
  • oder Lebens-Partnerschafts-Urkunden.

Dafür gehen Sie bitte zum Standes-Amt.

Andere Beglaubigungen
macht das Amts-Gericht.
Zum Beispiel:

  • Einträge ins Grund-Buch
  • Einträge ins Vereins-Register
  • Einträge ins Handels-Register
  • oder Entscheidungen von Gerichten

Papiere in anderen Sprachen müssen
ins Deutsche übersetzt werden.

Zum Beispiel:
Ihre Urkunde aus der Türkei
ist in türkischer Sprache.

Für das Amt in Deutschland muss die Urkunde
in Deutsch übersetzt werden.

Das muss ein Übersetzer oder eine Übersetzerin machen.
Oder ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Also ein Experte mit Ausbildung.

Sie dürfen die Urkunden nicht selbst übersetzen.
Auch wenn Sie die Sprache gut können.
Es sind nur Übersetzungen von Experten erlaubt.

Wer Experte ist, entscheidet der Staat.
Er prüft die Übersetzer und Dolmetscher.
Dann gibt er Ihnen eine Arbeits-Erlaubnis.

Das schwere Wort dafür ist:
öffentlich bestellt und beeidigt. 

Das heißt: Der Staat hat sie geprüft.
Sie dürfen als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten.

Übersetzer und Dolmetscher finden

Sie müssen persönlich kommen
zum Beglaubigen von

  • Unterschriften
  • Kopien von Ihrem Ausweis oder Pass.

Wenn Sie nicht persönlich kommen können.
Dann kann für Sie jemand anderes mit uns sprechen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
sie müssen es diesem Menschen schriftlich erlauben.
Die Erlaubnis nennt man Vollmacht.

Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie einem Menschen,
etwas für Sie zu tun.
Den Namen von diesem Menschen
schreiben Sie auf das Papier.
Sie müssen das Papier unterschreiben.

Damit erlauben Sie dem Menschen,
für Sie zum Amt zu gehen.

Der Mensch muss uns im Amt diese Papiere zeigen:

  • Die Vollmacht.
  • Und seinen Personal-Ausweis
    oder seinen Reise-Pass
  • Und Ihren Ausweis oder Pass.

Die Beglaubigung kostet 1,70 Euro

  • für jede Seite
  • für jede Unterschrift

Sie können mit Bar-Geld bezahlen.
Das heißt: Mit Geld-Scheinen und Münzen.

Oder Sie können auch mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Eine EC-Karte ist eine Karte aus Plastik.
Die Karte bekommen Sie bei der Bank für Ihr Konto.
Sie können damit ohne Bar-Geld bezahlen.

Die Regeln für Beglaubigungen stehen
im Bürger-lichen Gesetz Buch
im Paragraf § 129.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen sieht so aus: §

Adresse:
Stadtverwaltung Hofheim am Taunus
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus

Öffnungs-Zeiten:

  • Montag bis Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
  • Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Freitag zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Samstag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Telefon:
06192 202 270

E-Mail:
buergerbuero(at)hofheim.de