Bau-Beratung

Es gibt verschiedene Gesetze zum Bauen.
Zum Beispiel:

  • Wo Sie bauen dürfen.
  • Was Sie bauen dürfen.

Das steht im Bau-Gesetz-Buch.
Die Abkürzung dafür ist: BauGB.

Und in der Hessischen Bau-Ordnung.
Und in anderen Planungs-Vorgaben.

Sie brauchen eine Erlaubnis von der Stadt.
Bevor Sie auf einem Grundstück bauen dürfen.

Wenn das Grundstück in einem Bau-Plan ist,
dann nutzen wir den Plan beim Entscheiden:
Ob Sie auf dem Grundstück bauen dürfen.

Das steht in Paragraf § 30
vom Bau-Gesetz-Buch.

Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Das Zeichen für Paragrafen ist: §.

Das Bau-Amt in Hofheim heißt:
Untere Bau-Aufsichts-Behörde.

Wir entscheiden über

  • Bau-Anfragen
    Zum Beispiel:
    Wenn wir Ihren Bau-Plan prüfen sollen,
    noch bevor Sie den Bau-Antrag stellen.
  • Bau-Anträge
    Wenn Sie eine Bau-Genehmigung brauchen.
    Zum Beispiel:
    o Wenn Sie ein Haus neu bauen.
    o Wenn Sie ein Haus umbauen.
    o Wenn Sie etwas anbauen.
    o Wenn Sie ein Haus abreißen wollen.
    o Oder wenn Sie Ihr Haus anders nutzen wollen.
    Zum Beispiel: Als Restaurant.

Wir bieten Bau-Beratungen an.
Für alle Bau-Vorhaben in Hofheim.

Manchmal brauchen Sie auch
einen Magistrats-Beschluss.

Das heißt:
Sie brauchen eine Erlaubnis
vom Magistrat der Stadt Hofheim.
Das ist eine Gruppe von Experten.
Sie muss den Bau prüfen und erlauben.

Wir können prüfen:
Ob Sie alle Anforderungen erfüllen.
Ob Sie sich an alle Gesetze halten.

Sie müssen dazu eine Bau-Anfrage stellen.
Das heißt: Sie schreiben uns eine Nachricht.
Damit wir Ihren Bau-Plan prüfen.
Bevor Sie den Bau-Antrag stellen.

Wir sagen Ihnen dann, ob Ihr Bau-Plan gut ist.
Und ob Sie den Bau-Antrag stellen können.

Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16 bis 18 Uhr

Bitte machen Sie vorher einen Termin.

E-Mail: bauberatung(at)hofheim.de

Sie brauchen zum Bauen
eine Erlaubnis von der Stadt.
Das nennen wir: Bau-Genehmigung.

Damit Sie die Bau-Genehmigung bekommen,
müssen Sie alle Anforderungen erfüllen:

1. Planungs-rechtliche Anforderungen
Zum Beispiel:

  • Sie brauchen Bau-Pläne:
    Wie das Grundstück bebaut werden soll.
    Wo es Frei-Flächen gibt.
    Wie der Außen-Bereich gestaltet wird.
    Wie der Innen-Bereich gestaltet wird.
  • Sie müssen alle Gesetze einhalten.
    Zum Beispiel:
    Die Satzungen von der Stadt Hofheim.
    Sie stehen im Hofheimer Stadt-Recht.
    In den Satzungen steht:
    • Was Sie verändern dürfen.
    • Was Sie erhalten müssen.
    • Wie Sie das Gebäude gestalten dürfen.

Zum Beispiel: Die Stell-Platz-Satzung.
Darin stehen Regeln für Stell-Plätze.
Wo Fahrräder und Autos parken sollen.

Die Stadt prüft die planungs-rechtlichen Anforderungen.
Ob Sie die städtischen Satzungen einhalten.

2. Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen

Die untere Bau-Aufsichts-Behörde prüft
die bau-ordnungs-rechtlichen Anforderungen.

Zum Beispiel: Die Hessische Bau-Ordnung.

Bau-ordnungs-rechtliche Anforderungen
sind zum Beispiel:

  • Brand-Schutz:
    Kann das Gebäude leicht brennen?
    Gibt es Not-Ausgänge?
  • Statik:
    Steht das Gebäude sicher?
    Oder kann das Gebäude einstürzen?

Die mündliche Beratung ist kostenlos.
Wenn Sie zu den Sprech-Zeiten kommen.

Die schriftliche Beratung kostet 30 Euro.

Sie können unsere Bau-Akten ansehen.
Das ist kostenlos.

In den Bau-Akten sammeln wir
alle Infos zu Bauten in Hofheim.
Zum Beispiel: Bau-Pläne.

Wichtig:

Sie brauchen dazu eine Vollmacht.
Das ist eine schriftliche Erlaubnis.

Wir können Ihnen eine Plan-Kopie machen.
Der Preis richtet sich nach der Größe.

Die Gesetze dazu stehen

  • im Bau-Gesetz-Buch.
    • Innen-Bereich
      Paragraf § 34.
    • Außen-Bereich
      Paragraf § 35.
  • und in den Satzungen
    von der Stadt Hofheim.