Auto zulassen

Sie müssen manche Fahrzeuge anmelden,
bevor Sie damit auf der Straße fahren dürfen.

Das nennen wir: Zulassung.

Das heißt:
Sie melden das Fahrzeug bei der Zulassungs-Stelle an.

Zum Beispiel:
Ein Auto oder Motorrad.

Die Zulassungs-Stelle erlaubt dann,
dass Sie mit dem Fahrzeug fahren.

Sie gibt Ihrem Fahrzeug ein Kennzeichen.
Also ein Schild mit Zahlen und Buchstaben.

Sie können sich dabei auch
Buchstaben und Zahlen wünschen.
Das nennen wir: Wunsch-Kennzeichen.

Sie können das Fahrzeug bei uns ummelden.
Wenn das Fahrzeug einen neuen Besitzer hat.
Oder eine neue Besitzerin.

Zum Beispiel:

  • Weil Sie das Fahrzeug verkaufen.
  • Oder weil Sie das Fahrzeug verschenken.

Sie können das Fahrzeug bei uns abmelden.

Zum Beispiel:
Wenn Sie das Fahrzeug verschrotten.

Straßenverkehrsamt des Main-Taunus-Kreises

Straßenverkehrsamt - Kfz-Zulassungsstelle
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus
Fahrplanauskunft: ÖPNV-Informationen

Telefon: 06192 205-0
Telefax: 06192 205-1979
Internet: https://www.mtk.org

Bilder: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Text: Atelier Leichte Sprache, Anna Lena Schattenhofer