Winterdienst

 

30 Mitarbeiter des städtischen Bauhofes räumen und streuen mit fünf Fahrzeugen in den Wintermonaten viele Straßen im Stadtgebiet Hofheim und seinen Ortsteilen. Der Winterdienst wird je nach Witterungslage durchgeführt. Wo genau dies geschieht, können Sie den jeweiligen Winterdienstplänen Ihres Stadtteiles entnehmen, der Ihnen unten als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung steht.

 

Rechtsgrundlagen

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet Hofheim am Taunus

 

Downloads und Links

Winterdienstplan für den Stadtteil Diedenbergen

Winterdienstplan für Hofheim

Winterdienstplan für den Stadtteil Langenhain

Winterdienstplan für den Stadtteil Lorsbach

Winterdienstplan für den Stadtteil Marxheim

Winterdienstplan für den Stadtteil Wallau

Winterdienstplan für den Stadtteil Wildsachsen

 

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Verkehrsplanung)
    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Nahmobilitaet(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de/

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.