Windenergie, Eignungsgebiete

Leistungsbeschreibung

Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

An wen muss ich mich wenden?

Die Regionalpläne werden von den jeweiligen Regionalversammlungen unter Mitwirkung der Regierungspräsidien als obere Landesplanungsbehörden aufgestellt. Die Genehmigung zur Errichtung von Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m obliegt dem jeweils örtlich zuständigen Regierungspräsidium.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

10.09.2012
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Zuständige Stellen und Formulare

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    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-2222
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bauen-umwelt(at)mtk.org
https://www.mtk.org

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    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung

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