Wechsel des Bauleiters anzeigen
Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?
Leistungsbeschreibung
Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.
Verfahrensablauf
Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.
Vorraussetzungen
Der Bauleiter hat gewechselt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
§ 59 Hessische Bauordnung (HBO): Bauleitung
§ 75 Hessische Bauordnung (HBO): Baubeginn
Weiterführende Informationen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht