Wechsel des Bauleiters anzeigen

Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?

Leistungsbeschreibung

Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

Zuständige Stelle

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

Vorraussetzungen

Der Bauleiter hat gewechselt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Weiterführende Informationen


Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Referat für Baurecht