Vermittlerregister (für Versicherungsvermittler und -berater sowie Finanzanlagenvermittler)

Leistungsbeschreibung

Versicherungsvermittler (§ 34d GewO) und Versicherungsberater (§ 34e GewO) sowie Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) mit einer entsprechenden Erlaubnis müssen sich in einem von den Industrie- und Handelskammern (IHKn) geführten Vermittlerregister registrieren lassen. Dabei wird auch der Umfang der Erlaubnis eingetragen.

Bei Finanzanlagenvermittlern sind auch deren Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, nach § 34f Abs. 6 GewO zu registrieren.

Siehe dazu auch:

  • Versicherungsvermittler - Erlaubnis
  • Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis

Versicherungsvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbescheibung im Hessen-Finder)

Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Betriebssitz des Antragstellers liegt oder liegen soll: Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen-Friedberg, Hanau, Kassel, Lahn-Dill, Limburg, Offenbach oder Wiesbaden.

Die IHK Limburg führt die Erlaubniserteilung und Registrierung zentral für die mittelhessischen IHKn (Lahn-Dill, Gießen-Friedberg, Limburg) durch.

Die IHK Wiesbaden führt die Erlaubniserteilung und Registrierung auch für die IHK Hanau durch.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Die für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler und –berater benötigten Unterlagen finden Sie unter:
    Versicherungsvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
  • Die für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler benötigten Unterlagen finden Sie unter:Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Registrierung liegen zwischen 25,00 Euro und 35,00 Euro.

Anträge / Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Was sollte ich noch wissen?

Neben der Registrierung sind die IHKn auch für die Erlaubniserteilung und Sachkundeprüfung, den Widerruf sowie die Rücknahme der erteilten Erlaubnis zuständig.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.02.2013
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main

    Börsenplatz 4
    60313


069 2197-1280
069 2197-1424

info(at)frankfurt-main.ihk.de
https://www.frankfurt-main.ihk.de

Öffnungszeiten:

IHK-Service-Center
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1280
Telefax: 069 2197-1424

Montag bis Freitag für Besucher:
9.00 – 16.00 Uhr

Telefonisch von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr (Freitags bis 16.00 Uhr)

Beglaubigungsstelle
Schillerstraße 11
60313 Frankfurt

Telefon: 069 2197-1213
Montag bis Freitag für Besucher:
8:00 – 16:00 Uhr