Verlängerung einer Prostitutionstätigkeit anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Aufnahme einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist nur erlaubt, wenn diese Tätigkeit angemeldet wurde. Die Gültigkeit einer Anmeldung ist zeitlich begrenzt. Die Fortführung der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter ist danach nur erlaubt, wenn die Anmeldung zeitlich verlängert wird.
Verfahrensablauf
Persönliche Anmeldung, ggf. mit vorheriger Terminvereinbarung. Persönliches Beratungsgespräch durch die zuständige Behörde. Bei Vorliegen der Voraussetzungen: Ausfertigung einer neuen Anmeldebescheinigung
An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, der den Schwerpunkt der Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter bilden soll, zuständig. Im Einzelfall kann der Landkreis oder eine andere Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig sein.
Vorraussetzungen
Fortführung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter auch nach Ablauf der Gültigkeit einer vorhandenen Anmeldebescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 2 Lichtbilder
- Nachweis der erfolgten gesundheitlichen Beratung (maximal 3 Monate alt)
- Reisepass, Personalausweis, Passersatz oder Ausweisersatz (Aufenthaltstitel)
- ggf. Arbeitserlaubnis
Welche Gebühren fallen an?
Beratungsgespräch: 32 EUR
Ausstellung der Bescheinigung über die Anmeldung: 15 EUR je Bescheinigung
Es können zusätzlich Kosten für die Sprachmittlung anfallen, wenn das Beratungsgespräch nicht auf Deutsch geführt werden kann.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Verlängerung der einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter muss vor Ablauf der Gültigkeit der vorhandenen Anmeldebescheinigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 3 Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG
§ 1 Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten für den Vollzug des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchGZustV)
Rechtsbehelf
Widerspruch und Klage.
Verlängerung der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter in Hessen
Verlängerung der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte/ Prostituierter in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
www.mtk.org
ordnungswesen(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
* Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte
Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr
- Anzeige über die Unterbringung von Schusswaffen und Munition
- Aufenthalt - Erklärung Passbesitz
- Aufenthalt - Info Reiseausweise und Aufenthaltstitel
- Aufenthalt - Informationsblatt zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz & beschleunigten Fachkräfteverfahren
- Aufenthaltsanzeige nach § 16 Freizügigkeitsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Antrag auf Erteilung)
- Aufenthaltstitel - Hinweise für die Beantragung
- Aufenthaltstitel - Merkblatt
- Brexit-Aufenthaltsanzeige
- Europäischer Feuerwaffenpass (Antrag und Anlagen)
- Fischerprüfung (Antrag)
- Gewerbe § 34 a GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 c GewO (Teil-)Verzicht auf die Erlaubnis
- Gewerbe § 34 c GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 c GewO Negativerklärung Makler- und Bauträgerverordnung
- Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister juristische Person (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Eintragung Vermittlerregister natürliche Person (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Gewerbe § 34 i GewO Immobiliendarlehensvermittler (Merkblatt)
- Gewerbe § 34 i GewO Mitwirkende Personen (IHK)
- Jagdschein (Antrag auf Zulassung zur Prüfung)
- Jagdschein-ausländische Staatsbürgerschaft (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Jagdschein-deutsche Staatsangehörigkeit (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Kleiner Waffenschein - Merkblatt
- Kleiner Waffenschein zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe (Kleiner Waffenschein nach § 10 Abs. 4 Waffengesetz)(Antrag)
- Namensänderung_Familienname, Ehename und Lebenspartnerschaftsname (Antrag)
- Spätaussiedlerbescheinigung - Verlustanzeige
- Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Anlage zum Antrag)
- Sprengstoffgesetz § 27 SprengG Erteilung einer Erlaubnis (Antrag)
- Staatsangehörigkeitsausweis (Antrag auf Ausstellung)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (Antrag auf Ausstellung)
- Waffenbesitzkarte (Antrag auf Erteilung, Verlängerung)
- Waffenrecht - Merkblatt NWR ID