Vereine

Leistungsbeschreibung

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht. Dort bekommen Sie Auskunft über alle notwendigen Formalitäten.

Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Gericht finden Sie im "Orts- und Gerichtsverzeichnis", das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.

Orts- und Gerichtsverzeichnis
(Justizportal des Bundes und der Länder)

Was sollte ich noch wissen?

Viele Hessische Bürgerinnen und Bürger möchten sich ehrenamtlich engagieren, wissen jedoch nicht, wie sie das für sie passende Ehrenamt finden können. Viele Vereine, Initiativen, Organisationen und andere ehrenamtliche Einrichtungen dagegen suchen händeringend nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, nach Unterstützung durch Spenden oder der Möglichkeit, sich und ihre Veranstaltungen zu präsentieren. Die Ehrenamtssuchmaschine der Landesehrenamtskampagne „Gemeinsam-Aktiv“ ist bundesweit die erste Internet-Plattform, die diese beiden Gruppen nun kostenlos und nahezu flächendeckend in ganz Hessen zusammenführt.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

06.12.2019
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus (-Sport, Vereine, Ehrenamt)
    Elisabethenstraße 3a
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-352
06192 202-5352

Vereine(at)hofheim.de
vereinsfoerderung(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.