Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen
Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.
Leistungsbeschreibung
Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.
Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.
Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Sozialhilfe sachlich zuständig ist grundsätzlich der örtliche Träger der Sozialhilfe. Für die Sozialhilfe örtlich zuständig ist grundsätzlich der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich sich die Leistungsberechtigten tatsächlich aufhalten.
Hinweis: Sollte der Antrag bei einem nicht zuständigen Sozialamt abgegeben werden, hat dieses den Antrag an das zuständige Sozialamt weiterzuleiten. In diesem Fall werden sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.
Vorraussetzungen
- die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
- Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
- Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
- es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
- zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
- aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
- Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung
- Nebenkostenabrechnung
-
Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
- Lohnabrechnungen
- Jobcenterbescheide
- Einkommen der Kinder
- Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
-
gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
- Ratenzahlung
- Kreditverträge
- gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
- Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
- gegebenenfalls weitere Nachweise
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.
Rechtsgrundlage
§ 36 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform.
Sozialplattform - Übernahme von Mietrückständen für Beziehende von Leistungen nach SGB XII (über das Sozialamt)
Social platform - Assumption of rent arrears for recipients of benefits under SGB XII (via the social welfare office)
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen in Hessen
Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org/
soziales(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asylbewerberleistungsgesetz - Antrag
- Behindertenfahrdienst (Antrag)
- Bekleidungsbeihilfe für Heimbewohner nach dem SGB XII (Antrag auf Gewährung)
- Bestattungskosten (Antrag)
- Betreuungsanregung
- Betreuungsverfügung
- Eingliederungshilfe_Antrag Leistungen nach dem SGBIX
- Heimpflege Leistungen zur Grundsicherung (Weitergewährung)
- Heimpflegekosten (Antrag Übernahme ungedeckter Heimpflegekosten)
- Patientenverfügung
- Patientenverfügung Textbausteine (Hilfestellung)
- Pflegestützpunkt - Finanzierung von Maßnahmen der Wohnungsanpassung
- Pflegestützpunkt - Finanzierung von barrierefreiem Umbau
- Pflegestützpunkt - Kontaktdaten MTK
- Pflegestützpunkt - Kontaktdaten der Stellen in Hessen (Flyer)
- Pflegestützpunkt - Mit Rat und Tat (Broschüre)
- Pflegestützpunkt - Seniorenberatungsstellen Adresslisten
- Pflegestützpunkt - Seniorenwegweiser
- Pflegestützpunkt - Wohnen ohne Barrieren (Broschüre)
- Pflegestützpunkte
- SGB XII (Weitergewährung)
- SGBXII Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Antrag)
- Unterbringungsgebühren - Antrag auf Teilerlass
- Vorsorgevollmacht