Trennungsgeld für Landesbedienstete

Leistungsbeschreibung

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes,  Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Trennungsgeld.

An wen muss ich mich wenden?

An die Hessische Bezügestelle (HBS)  in Kassel.

Rechtsgrundlage

Hessisches Reisekostengesetz
Hessisches Umzugskostengesetz
Hessische Trennungsgeldverordnung

Anträge / Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Bemerkungen

Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung des Trennungsgeldes.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

21.11.2016
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle

    Friedrich-Ebert-Straße 106
    34119


  • Postanschrift

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle

    Postfach: 10 41 29
    34041


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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
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    Außenstelle Wiesbaden - Leipziger Str. 35
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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Kassel - Abteilung VI - Hessische Bezügestelle

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