Suchtberatung wahrnehmen

Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre kommunale Suchtberatungsstelle.

Vorraussetzungen

  • Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

Die Adressen von örtlichen Suchtberatungsstellen in Hessen erhalten Sie u. a. auch über die Adressdatenbank der "Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V" 


Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Gesundheitsamt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-1731

https://www.mtk.org
gesundheitsamt(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Amtsärztliche Sprechstunde, Untersuchung und Beratungen nur nach Vereinbarung.

Montag
nur mit Terminvereinbarung

Dienstag
nur mit Terminvereinbarung

(Ausnahme: Offene STI-Sprechstunde von 13.00 - 15.00 Uhr)

Mittwoch
nur mit Terminvereinbarung

Donnerstag
nur mit Terminvereinbarung

Freitag
nur mit Terminvereinbarung