Straßenreinigung
Leistungsbeschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Die „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen im Gebiet der Stadt Hofheim am Taunus“ regelt die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage. Dadurch soll die Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, vermieden bzw. beseitigt werden.
Die Eigentümer und Besitzer von durch öffentliche Straßen erschlossene bebauten oder unbebauten Grundstücke haben vor einem Sonntag / Feiertag die Gehwege, Straßenrinnen und Fahrbahnen bis zur Mitte der Straße zu reinigen.
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die Gehwege und Überwege in der Zeit von 7 bis 20 Uhr jeweils unverzüglich von Schnee und Eis befreit und gegen Glätte mit abstumpfenden Materialien gestreut werden.
Die Durchführung der Reinigung bewahrt Verkehrsteilnehmer vor Unfällen und die Grundstückseigentümer/-besitzer vor möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Während der Wintermonate werden viele Straßen in Hofheim und seinen Ortsteilen durch die Mitarbeiter des städtischen Bauhofs geräumt und gestreut. Der jeweilige Winterdienstplan für Ihren Ortsteil steht Ihnen unten als PDF unter "Zuständige Stellen und Formulare" zum Download zur Verfügung.
Spezielle Hinweise für - "Gemeindeteil Hofheim am Taunus"
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Verkehrsplanung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Nahmobilitaet(at)hofheim.de
Verkehrsplanung(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de/
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.