Schwerbehinderte Menschen im Beruf, Prävention zur Erhaltung des Arbeitsverhältnisses
Leistungsbeschreibung
Zeichnen sich im Betrieb oder in der Dienststelle personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Schwierigkeiten ab, die das Arbeitsverhältnis eines behinderten Arbeitnehmers gefährden, können sich der Arbeitgeber oder die Mitglieder des betrieblichen Integrationsteams (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat, Beauftragte des Arbeitgebers) an das Integrationsamt wenden, um mit ihm alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Das Integrationsamt kann auch vom betroffenen schwerbehinderten Arbeitnehmer oder von der Schwerbehindertenvertretung, vom Betriebs-, bzw. Personalrat eingeschaltet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mitteilung an das Integrationsamt, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Leistungen ab dem Monat der Bekanntgabe beim Integrationsamt möglich
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf/Integrationsamt, Begleitende Hilfen/Kündigungsschutz Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189
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Herr Lambert