Schutzimpfungen wahrnehmen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.
Leistungsbeschreibung
Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.
Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.
Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Krankenversicherungskarte
- Impfausweis
Rechtsgrundlage
§ 20i Sozialgesetzbuch Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 Sozialgesetzbuch 5. Buch (SGB V) – Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse
- Klage vor dem zuständigen Sozialgericht
Weiterführende Informationen
Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite der Ständigen Impfkommission (STIKO)
Informationen zu Impfungen auf der Internetseite des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit
Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
Informationen zu Schutzimpfungen auf der Internetseite gesund.bund.de