Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen gefährliche Biozidprodukte verwenden, müssen Sie dies anzeigen.
Leistungsbeschreibung
Biozidprodukte bekämpfen Schadorganismen wie Bakterien, Insekten und Pilze. Als chemische oder biologische Mittel können sie gefährlich für Mensch und Umwelt sein. Tätigkeiten mit Biozidprodukten unterliegen deshalb einer besonderen Verantwortung. Sie sind nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Die Person, die Tätigkeiten ausführt, ist sachkundig oder
- wird von einer sachkundigen Person beaufsichtigt.
Zu Biozidprodukten zählen folgende Mittel zur Schädlingsbekämpfung:
- Rodentizide: Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderer Nagetiere
- Avizide: Produkte zur Bekämpfung von Vögeln
- Bekämpfungsmittel gegen Mollusken und Würmer und Produkte gegen andere Wirbellose
- Produkte zur Bekämpfung von Fischen
- Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden, zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere
- Repellentien und Lockmittel: Produkte zur Fernhaltung oder Köderung von Schadorganismen – hierzu gehören auch Produkte, die unmittelbar oder mittelbar für die menschliche Hygiene oder die Hygiene im Veterinärbereich entweder direkt auf der Haut oder indirekt in der Umgebung von Menschen oder Tieren verwendet werden
- Produkte gegen sonstige Wirbeltiere
Wenn Sie als Arbeitgeber solche Mittel einsetzen, müssen Sie dies in der Regel melden. Dies gilt, wenn sie eine der folgenden Einstufungen erhalten haben:
- akut toxisch, Kategorie 1, 2 oder 3
- krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch Kategorie 1A oder 1B
- spezifisch zielorgantoxisch Kategorie 1 SE oder RE eingestuft
- Kategorie "geschulter berufsmäßiger Verwender"
Sie müssen dies melden, wenn Sie die Schädlingsbekämpfungsmittel zum ersten Mal oder erneut nach einer Unterbrechung von mindestens einem Jahr einsetzen.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Verwendung anzeigen, wenn Sie bestimmte Biozidprodukte zur Schädlingsbekämpfung oder Desinfektion einsetzen (Biozidprodukte der Hauptgruppe 3 nach EU-Verordnung Nr. 528/2012).
Dies gilt insbesondere:
- wenn Sie solche Produkte erstmals verwenden, oder
- wenn Sie sie nach einer Pause von mehr als einem Jahr wieder einsetzen.
Ob Ihr Produkt dazugehört, können Sie der Produktzulassung oder dem Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Abteilungen für Arbeitsschutz der Regierungspräsidien (RP) des Landes Hessen.
Vorraussetzungen
Die Verwendung von besonders gefährlichen Biozid-Produkten darf nur durch Personen erfolgen, die über eine für das jeweilige Biozid-Produkt geltende Sachkunde verfügen. Die Anforderungen an die Sachkunde sind von Produktart, den Anwendungen, für die das Biozid-Produkt zugelassen ist, und dem Gefährdungspotential für Mensch und Umwelt abhängig.
Sofern die Verwendung unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person durchgeführt wird, ist eine auf die jeweilige Verwendung bezogene Unterweisung ausreichend.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Anschrift der Betriebsstätte
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Angaben
- über die personelle, räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens und
- zur Art und beabsichtigten Verwendung der Biozid-Produkte oder Biozid-Wirkstoffe
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat spätestens sechs Wochen vor Beginn der Verwendung zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
§ 15c Absatz 2 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Anhang I Nummer 4.2.1 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
Anträge / Formulare
RPDA Anzeige Schädlingsbekämpfung
RPGI Anzeige Schädlingsbekaempfung
RPDA Display pest control
RPGI display pest control
Weiterführende Informationen
BAuA - Regelwerk - TRGS 540 Verwendung von Biozid-Produkten - Grundanforderungen - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
BAuA - Regulations - TRGS 540 Use of biocidal products - Basic requirements - Federal Institute for Occupational Safety and Health
Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen in Hessen
Verwendung von bestimmten Biozidprodukten anzeigen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Stadtpolizei
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
Stadtpolizei(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Straßenverkehrsbehörde
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Nordring 33
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Postfach 14 80
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
veterinaerwesen(at)mtk.org
Von Montag bis Freitag bitte Terminvereinbarungen unter der Telefon-Nr. 06192 201-6191
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 51.4 - Pflanzenschutzdienst
Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar
Landwirtschaft im Regierungspräsidium
Förderung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
Förderung Verbraucherschutz
Wahrung landwirtschaftlicher Belange (TÖB)
AbtV(at)rpgi.hessen.de
Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.