Schäden an innerörtlichen Landes- und Kreisstraßen und deren Wegen melden

Wenn Sie Schäden auf der Ortsdurchfahrt einer Staatsstraße, Landstraße oder Kreisstraße und deren Gehwegen und Radwegen bemerken, können Sie diese melden.

Leistungsbeschreibung

Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

Die Zuständigkeit für den Straßenbau ist bei einer Ortsdurchfahrt abhängig von Art der Straße und Größe der Gemeinde. Die Einwohnergrenze zwischen großen und kleinen Gemeinden ist dabei je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

In der Regel gilt: Für kleinere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt

  • einer Landesstraße (in Bayern und Sachsen: Staatsstraße) beim Bundesland.
  • einer Kreisstraße beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Für größere Gemeinden liegt die Zuständigkeit für die Ortsdurchfahrt von Landesstraßen beziehungsweise Staatsstraßen und Kreisstraßen bei der Gemeinde.

Die Zuständigkeit für Gehwege an Ortsdurchfahrten liegt in der Regel bei der Gemeinde. Bei Radwegen ist diese unterschiedlich geregelt.

Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung nötig ist.

An wen muss ich mich wenden?

Hessen Mobil oder Kommune

Zuständige Stelle

"Hessen Mobil" oder Kommunen

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsbehelf

Widerspruch



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.