Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
Wenn Sie ein Fahrzeug regelmäßig nur in bestimmten Zeiträumen nutzen, haben Sie die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.
Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.
Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.
Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.
Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.
Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.
Verfahrensablauf
Bei der persönlichen Beantragung:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.
Mit dieser Zuteilung:
- lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
- lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
- bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an
Bei der Online-Beantragung:
Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.
Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:
- direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
- an die Versicherung gemeldet
- als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt
Anschließend
- lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
- bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
- befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Vorraussetzungen
- Sie haben eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie verfügen über eine private Abstellmöglichkeit für Ihr Fahrzeug außerhalb des Betriebszeitraums.
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 3 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Anlage 4 Abschnitt 5 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 26 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
Rechtsbehelf
Klage
Weiterführende Informationen
Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Informationen zur Online-Anmeldung bei i-Kfz auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)
Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen in Hessen
Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
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