Raumordnung

Leistungsbeschreibung

Viele Nutzungen, wie beispielsweise der Bau von Siedlungen, Straßen und Schienenwegen, aber auch die land- und forstwirtschaftliche Nutzungen sowie der Schutz der Natur, benötigen Flächen. Diese zum Teil in Konkurrenz zueinanderstehenden Flächennutzungen räumlich so zu ordnen, dass auftretenden Konflikte ausgeglichen werden und Vorsorge für einzelne Nutzungen und Funktionen des Raums getroffen werden, ist Aufgabe der Raumordnung.

Die landesweite Raumordnung (Landesplanung) ist Aufgabe des Landes. Wesentliches Anliegen der hessischen Landesplanung ist die Herstellung und Sicherung gleichwertiger und gesunder Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Teilen des Landes. Dafür erarbeitet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung als oberste Landesplanungsbehörde den Landesentwicklungsplan sowie weitere Konzepte und koordiniert raumbedeutsame (Fach-)Planungen.
 

In Hessen steuert der Landesentwicklungsplan Hessen die räumliche Entwicklung des Landes im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung durch landespolitisch und landesweit bedeutende Festlegungen.
 

Die Regionalplanung konkretisiert die Landesplanung auf regionaler Ebene und legt die regional angestrebte räumliche Entwicklung in den drei hessischen Planungsregionen (Nord-, Mittel- und Südhessen) fest. Die Aufstellung der Regionalpläne ist in Hessen den Regionalversammlungen übertragen.
 

Sie enthalten die wesentlichen raumbedeutsamen Entwicklungsvorstellungen für das Land bzw. seine Teilräume und legen diese als Grundsätze oder verbindliche Ziele der Raumordnung fest.
 

Die Raumordnungspläne, d.h. der Landesentwicklungsplan sowie die Regionalpläne, werden auf der Grundlage raumbezogener Fachplanungen und unter Einbeziehung der Kommunen, von Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erarbeitet.
 

Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen ist frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplans und weiteren Unterlagen zu geben; dazu sind zweckdienliche Unterlagen mindestens einen Monat öffentlich auszulegen.
 

Der Entwurf des Landesentwicklungsplans und weitere Unterlagen sind den berührten Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten zuzuleiten. Die Unterlagen sind für zwei Monate öffentlich auszulegen; gleichzeitig sollen sie in das Internet eingestellt werden. Dies gilt entsprechend für Regionalpläne.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen zur Landesplanung erhalten Sie im Internetauftritt des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und zur Regionalplanung bei den Geschäftsstellen der Regionalversammlung bei den drei hessischen Regierungspräsidien.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

13.04.2018
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Zuständige Stellen und Formulare

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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Stadt- und Landschaftsplanung

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-321

stadtplanung(at)hofheim.de
Bauberatung(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de/

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Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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    Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


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    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regionalplanung, Geschäftsstelle der Regionalversammlung

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