Pflege und Betreuung - Beschwerden und Anregungen einreichen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als pflegebedürftiger Mensch, als Angehöriger, rechtlicher Betreuer, Bekannter, Nachbar oder Pflegekraft Beschwerden, Kritik, aber auch Anregungen zur Pflege im häuslichen oder stationären Bereich haben, können Sie sich an damit an die Hessische Ämter für Versorgung und Soziales wenden.

Ihrer Beschwerde wird unverzüglich nachgegangen und Sie werden anschließend über das Ergebnis der Überprüfungen informiert.

Beschwerden werden auf Wunsch streng vertraulich behandelt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Versorgung und Soziales.

Zuständig als obere Aufsichtsbehörde für Betreuung- und Pflegeleistungen in Hessen ist das Regierungspräsidium Gießen,
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Damit eine Überprüfung von Beschwerden und Anregungen zielführend erfolgen kann, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden.

Welche Gebühren fallen an?

Beschwerden sind grundsätzlich für die/den Anzeigende/n bzw. die/den Beschwerdeführer/in gebühren- bzw. kostenfrei.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

06.09.2012
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Postanschrift

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Postfach: 5747
    65047


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

    Mainzer Straße 35
    65185


+49 611 7157-0
+49 611 7157-177

poststelle(at)havs-wie.hessen.de
Landesversorgungsamt und Hessische Ämter für Versorgung und Soziales

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390


  • Postanschrift

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Postfach: 10 08 51
    35338


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat VI 62 - Sozial- und Förderangelegenheiten, Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

    Neuen Bäue 2
    35390


+49 641 303-0 (Zentrale)
+49 641 303-2197

pressestelle(at)rpgi.hessen.de
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Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
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Fr. 08:00 - 15:00 Uhr