Personalausweis, vorläufiger
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen.
Teaser
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen einen neuen? Dann können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Lichtbild(nach der Fotomustertafel)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren von 10,00 Euro an.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten den vorläufigen Personalausweis sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
buergerbuero(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr