Mobilfunksendeanlagen
Leistungsbeschreibung
Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen wie zum Beispiel Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt.
Mobil zu telefonieren ist in der heutigen Zeit selbstverständlich geworden. Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in ganz Hessen Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication), dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) und dem LTE-Standard (Long Term Evolution) vorhanden. Dabei wird das gesamte Gebiet in viele dicht aneinander angrenzende Funkzellen aufgeteilt. In der Mitte der Funkzelle befindet sich jeweils eine festinstallierte Basisstation. Die einzelnen Basisstationen sind untereinander und mit den zentralen Vermittlungsstellen über Kabel oder Richtfunkstrecken verbunden.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Beschwerden über Mobilfunksendeanlagen in Hessen wenden Sie sich an die Regierungspräsidien oder die Bundesnetzagentur.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Viele Informationen zu Mobilfunksendeanlagen und durchgeführte Messungen finden Sie in der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur.
Recherche von Funkanlagenstandorten und EMF-Messorten
(Bundesnetzagentur)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hochbauplanung
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
Hochbau(at)hofheim.de
www.hofheim.de
Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr
Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.
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Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat IV / Wi 43.1 - Immissionsschutz (Metall, Strahlenschutz)
Kreuzberger Ring 17a + b
65205
+49 611 3309-2449
+49 611 3309-2444
immissionsschutz-wi(at)rpda.hessen.de
Strahlenschutz-Wi(at)rpda.hessen.de
zur Webseite des Regierungspräsidium Darmstadt - IV / Wi 43.1
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283
-
Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Regierungspräsidium Darmstadt
64278
poststelle(at)rpda.hessen.de
https://rp-darmstadt.hessen.de/
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr