Meldebestätigung Ausstellung
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Dr. Laier, RL VII2
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Bürgerbüro und Statistik
Chinonplatz 2
65719 Hofheim am Taunus
www.hofheim.de
buergerbuero(at)hofheim.de
Montag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
- Abmeldung einer Wohnung
- Änderung der Hauptwohnung
- Anmeldung als Hauptwohnung
- Anmeldung einer Wohnung
- Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre
- Antrag auf eine Melderegisterauskunft
- Antrag zur Übermittlungssperre - Online
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Einverständniserklärung für einen Reisepass oder Personalausweis minderjähriger Personen
- Führungszeugnis beantragen
- Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
- Melderegisterauskunft Erteilung
- Reisepass Änderung wegen Adressänderung
- Wohnungsgeberbestätigung