Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen
Wenn Sie Wohngeld beziehen, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Dazu zählen Unterstützungen für Angebote in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, Verpflegung in Schulen und Kitas sowie Schülerbeförderung.
Leistungsbeschreibung
Über die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket können Sie finanzielle Unterstützung für verschiedene Aktivitäten erhalten. Die Förderung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden bei Bezug von bestimmten Sozialleistungen bewilligt. Das Wohngeld zählt zu diesen Sozialleistungen. Wenn Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie finanzielle Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bis maximal zum 18. Lebensjahr:
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich 15,00 EUR gefördert.
Bis maximal zum 25. Lebensjahr:
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird jährlich mit zwei pauschalen Beträgen jeweils zum Schulbeginn gefördert. Die Höhe des Betrages unterscheidet sich zwischen dem 1. und 2. Schulhalbjahr.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen.
- Für ergänzende angemessene außerschulische Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
In der Regel liegt die Zuständigkeit für die Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in den Jobcentern oder den Ämtern (z.B. Sozialamt) der kreisfreien Städte oder Landkreise.
Vorraussetzungen
- Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 25 Jahren, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.
- Die anspruchsberechtigte Person besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule, eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege
- Im Einzelfall können Sie auch ohne Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt einen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben. Das ist möglich, wenn Sie Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus Ihrem Einkommen und Vermögen oder dem Einkommen oder Vermögen Ihrer Familie decken können. Ihr zuständiges Jobcenter oder Sozialamt prüft den Anspruch.
- Altersobergrenze für Teilhabeleistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit in der Gemeinschaft: 18 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§§ 28 bis 30 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung finden Sie auch auf der Sozialplattform sowie den Seiten des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.
Informationen zum Bildungspaket auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Informationen zu Bildung und Teilhabe auf dem Familienportal
Mitmachen möglich machen - Bildungs- und Teilhabepaket
Bildung und Teilhabe - bei Bezug von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Making Participation Possible - Education and Participation Package
Education and Participation—for Recipients of Basic Income Support for the Elderly and for Those with Reduced Earning Capacity
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen in Hessen
Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Wohngeld beantragen in Hessen
Zuständige Stellen und Formulare
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AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Soziales
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org/
soziales(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Asylbewerberleistungsgesetz - Antrag
- Behindertenfahrdienst (Antrag)
- Bekleidungsbeihilfe für Heimbewohner nach dem SGB XII (Antrag auf Gewährung)
- Bestattungskosten (Antrag)
- Betreuungsanregung
- Betreuungsverfügung
- Eingliederungshilfe_Antrag Leistungen nach dem SGBIX
- Patientenverfügung
- Patientenverfügung Textbausteine (Hilfestellung)
- Pflegestützpunkt - Finanzierung von Maßnahmen der Wohnungsanpassung
- Pflegestützpunkt - Finanzierung von barrierefreiem Umbau
- Pflegestützpunkt - Kontaktdaten MTK
- Pflegestützpunkt - Kontaktdaten der Stellen in Hessen (Flyer)
- Pflegestützpunkt - Mit Rat und Tat (Broschüre)
- Pflegestützpunkt - Seniorenberatungsstellen Adresslisten
- Pflegestützpunkt - Seniorenwegweiser
- Pflegestützpunkt - Wohnen ohne Barrieren (Broschüre)
- Pflegestützpunkte
- SGB XII (Weitergewährung)
- SGBXII Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Antrag)
- Unterbringungsgebühren - Antrag auf Teilerlass
- Vorsorgevollmacht