Landschaftspflege

Leistungsbeschreibung

Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.

Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Sicherung, Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage naturnaher Lebensräume sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Hessen bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten (Schutzgebiete nach der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union) durchgeführt.

Das Land fördert die Landschaftspflege über entsprechend ausgestaltete Programme. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer, i. d. R. Landwirte und Waldbesitzer.

An wen muss ich mich wenden?

Auskunft erteilt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.



Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Mainzer Straße 80
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt


+49 611 815-0
+49 611 815-1941

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
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