Lagerfeuer Genehmigung beantragen

Wenn Sie ein Lagerfeuer auf öffentlichen Straßen oder Plätzen machen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung. 

Leistungsbeschreibung

Möchten Sie öffentlich im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, dann müssen Sie dies beantragen. Hierfür erhalten Sie von der zuständigen Stelle eine Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsunterlagen inkl. Angaben zu: 

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person 
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers 


Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Stadtpolizei

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-204

www.hofheim.de
Stadtpolizei(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Straßenverkehrsbehörde

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


www.hofheim.de
Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch  09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag  09:00 - 12:00 Uhr

Freitag  09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.