Lärmaktionsplanung (Bürgerbeteiligung)

Leistungsbeschreibung

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

Als erster Schritt wurde eine Lärmkartierung für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Offenbach und Darmstadt vorgenommen.

Auf Grundlage der Lärmkartierung wurden Lärmaktionspläne aufgestellt, die zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst werden. Im Rahmen der Aufstellung der Lärmaktionspläne erfolgt eine umfangreiche Bürgerbeteiligung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Lärmkartierung erfolgt durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne und der Bürgerbeteiligung sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig.



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-3100 (Service-Telefon)
+49 611 327648701 (Güterkraftverkehr)
+49 611 327642222 (Luftverkehr)
+49 611 327648702 (Lärmaktionsplanung)
+49 611 327642223 (Schallschutz)

gueterkraftverkehr(at)rpda.hessen.de
luftverkehr(at)rpda.hessen.de
lap(at)rpda.hessen.de
schallschutzprogramm(at)rpda.hessen.de

Öffnungszeiten:

Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr