Kfz-Kennzeichen: Kleines Kennzeichen

Leistungsbeschreibung

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. "US-Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Alle Unterlagen, die für die Zulassung eines Fahrzeugs erforderlich sind. Siehe Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge

Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigennotwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.

Kfz-Zulassung: Neufahrzeuge
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

Was sollte ich noch wissen?

Für den Fall, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist das Fahrzeug der Zulassungsbehörde vorzuführen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

11.12.2012
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Zuständige Stellen und Formulare

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  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

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