Kartellrecht, Landeskartellbehörde

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie

  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen anzeigen möchten
  • Beschwerden wegen Missbrauchs marktbeherrschender Stellung von Unternehmen vorbringen möchten

dann wenden Sie sich bitte an die Landeskartellbehörde Hessen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Landeskartellbehörde beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine, formlos

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt der Landeskartellbehörde. 

Landeskartellbehörde
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

Bemerkungen

Weitere Informationen:

Sonderrufnummern; Bürgertelefon des Bundeskartellamtes
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen - Landeskartellbehörde

    Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185


+49 611 815-0
+49 611 815-22 30

landeskartellbehoerde(at)wirtschaft.hessen.de
Landeskartellbehörde