Kampfmittelräumung

Leistungsbeschreibung

Kampfmittel sind zur Kriegsführung oder ehemals zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Teile davon. Zu diesen Kampfmitteln gehören insbesondere Bomben, Minen, Raketen, Panzerfäuste, Artillerie-, Gewehr- und Handgranaten, militärische Patronenmunition sowie militärische Spreng- und Zündmittel, die aus der Zeit des Ersten (1914-18) und des Zweiten (1939-45) Weltkrieges stammen.

Da solche militärischen Kampfmittel nahezu unbegrenzt lagerfähig sind, können sie über mehrere Jahrzehnte hinweg sprengfähig bleiben. Oftmals sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Wenn Sie glauben, Kampfmittel gefunden zu haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Ordnungsbehörde, die Polizei oder den Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt (+49 6151 12-6511), unabhängig davon, ob Sie Kampfmittel auf Ihrem eigenen Grundstück oder auf öffentlich zugänglichen Plätzen, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Kampfmittel dürfen niemals berührt, bewegt oder aufgenommen werden, sondern müssen unbedingt am Fundort liegen gelassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige Ordnungsbehörde oder nächstgelegenen Polizeidienststelle.
 

Darüber hinaus sind die Führungs- und Lagedienste bzw. Einsatzzentralen der Polizeipräsidien im Land Hessen ständig besetzt und besitzen einen aktuellen Bereitschaftsplan des Kampfmittelräumdienstes.

Die Polizeipräsidien sind unter folgender Telefonnummer zu erreichen:

Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt 06151 – 969 3030

Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel 0561 – 910 3050

Polizeipräsidium Osthessen in Fulda 0661 – 105 2031 oder 2050

Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen 0641 – 7006 3310 oder 3390

Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden 0611 – 345 1310

Polizeipräsidium Frankfurt am Main 069 – 755 33 100

Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach 069 – 8098 2041

Welche hessische Polizeidienststelle ist zuständig?
(Dienststellensuche der Hessischen Polizei)

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie im Internetauftritt des Kampfmittelräumdienst (KMRD) des Landes Hessen.

Kampfmittelräumdienst
(Kampfmittelräumdienst beim Regierungspräsidium Darmstadt)

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Stadtpolizei

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-204

Stadtpolizei(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Straßenverkehrsbehörde

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


Strassenverkehrsbehoerde(at)hofheim.de
www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat I 18 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Luisenplatz 2
    64283

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    So finden Sie uns

  • Postanschrift

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
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