In einen Regionalplan Einsicht nehmen

Sie können in einen Regionalplan Einsicht nehmen.

Leistungsbeschreibung

Mit einem regionalen Raumordnungsplan, auch Regionalplan genannt, steuert die zuständige Planungsbehörde die räumliche Entwicklung einer Region. In dem Plan legt sie die Ziele der räumlichen Entwicklung für die Region fest.

Der Regionalplan regelt somit die Nutzung von Flächen in einer bestimmten Region.

Neue oder geänderte Regionalpläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten Regionalplan nicht im Internet bereit, können Sie diesen bei der Landesbehörde einzusehen, auch wenn Sie davon nicht direkt betroffen sind.

Der Regionalplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Planzeichnung mit verschiedenen Karten und Plänen, zum Beispiel
    • Zonierungskarte mit der räumlichen Aufteilung des Gebietes
    • Verkehrsplan
    • Karte der Umweltschutzgebiete
  • Texte zu den Festlegungen, zum Beispiel
    • Angabe der Entwicklungsziele,
    • Leitlinien und möglichen Regelungen zu
      • Siedlungsentwicklung,
      • Infrastruktur,
      • Umweltschutz und
      • Regionalplanung
  • Begründung mit Erläuterung der Hintergründe und den Zielen und Konzepten.
  • Anhänge und Gutachten

Verfahrensablauf

Sie können den Regionalplan und eventuelle zusätzliche Dokumente von Regionalplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.

Möchten Sie einen Regionalplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

Zuständige Stelle

Regierungspräsidium Kassel für den Regionalplan Nordosthessen

Regierungspräsidium Gießen für den Regionalplan Mittelhessen

Regierungspräsidium Darmstadt für den Regionalplan Südhessen

Vorraussetzungen

  • keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regional- und Bauleitplanung

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.1 - Regional- und Bauleitplanung


    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt


+49 6151 12-8925
+49 611 3276-42286

Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.