Güterrechtsregister Eintragung

Leistungsbeschreibung

Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einer Notarin bzw. einem Notar beraten. Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen. Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

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Wenn Sie einen Ehevertrag geschlossen haben, können Sie den gewählten Güterstand im Güterrechtsregister eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an eine Notarin bzw. einen Notar.

  • Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern.
  • Die Notarin bzw. der Notar muss Ihren Ehevertrag beurkunden.
  • Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung und der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen.
  • Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen.
  • Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen
  • Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an eine Notarin oder einen Notar.

Zuständige Stelle

  • örtlich zuständiges Amtsgericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat

Voraussetzungen

Sie haben einen Ehevertrag bei einer Notarin bzw. einemNotar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie

  • die Eintragung in notariell beglaubigter Form beim Güterrechtsregister beantragen und
  • den notariell beurkundeten Ehevertrag vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • notariell beurkundeter Ehevertrag
  • notariell beglaubigter Antrag beider Ehegatten
  • Heiratsurkunde

Welche Gebühren fallen an?

  • Notarkosten: Die Kosten für die Beurkundung des Ehevertrages und der Anmeldung durch eine Notarin bzw. einen Notar bestimmen sich jeweils nach dem gegenwärtigen Vermögen beider Ehegatten  
  • Gerichtsgebühren: Gebühr für die Eintragung im Güterrechtsregister: Gebühr von 100 € (Nr. 13200 KV GNotKG)
  • Kosten für die Veröffentlichung der Eintragung in der Zeitung

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.

Anträge / Formulare

Keine

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

22.06.2021
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Zuständige Stellen und Formulare