Gesamtschule
Integrierte Gesamtschulen ermöglichen gemeinsames Lernen bis zur 9. oder 10. Klasse – unabhängig vom angestrebten Abschluss. Für die Aufnahme müssen Sie Ihr Kind anmelden.
Leistungsbeschreibung
Eine Gesamtschule fasst verschiedene Bildungsgänge in einer Schule zusammen: die Hauptschule, die Realschule sowie die Mittelstufe (Sekundarstufe I) des gymnasialen Bildungsgangs. Alle Abschlüsse, die in diesen einzelnen Bildungsgängen vergeben werden, können von den Schülerinnen und Schülern einer Gesamtschule erworben werden.
Eine Gesamtschule kann eine Grundstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) sowie eine gymnasiale Oberstufe umfassen. Schließt eine Gesamtschule mit der Sekundarstufe I ab, können die Schülerinnen und Schüler weiterführende Schulen besuchen.
Gesamtschulen in Hessen sind schulformbezogen (kooperative Gesamtschule - KGS) oder schulformübergreifend (integrierte Gesamtschule - IGS) organisiert.
Verfahrensablauf
- Sie erhalten eine Information über die Möglichkeiten des Besuchs an der weiterführenden Schule (Gesamtschule) und zum Anmeldeverfahren (zum Beispiel Elternabend, schriftliche Information durch die Schule)
- Sie werden individuell zur weiteren Schullaufbahn Ihres Kindes beraten.
- Mit der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse erhalten Sie die Schullaufbahnempfehlung und das Formular zur Schullaufbahnerklärung.
- Sie wählen die entsprechende Schulform (Gesamtschule) aus.
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung der aufnehmenden Schule, ob eine Aufnahme an der Gesamtschule erfolgt.
An wen muss ich mich wenden?
In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Vorraussetzungen
- Ihr Kind hat den Primarbereich (Klassen 1 bis 4) erfolgreich durchlaufen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Halbjahreszeugnis Ihres Kindes aus dem 4. Schuljahrgang der Grundschule
- ggfls. weitere Unterlagen auf Anforderung durch die Schule
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Entfällt
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
06192 201-1998
06192 201-71998
www.mtk.org
schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung
Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr
Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
- Erlass des Kostenbeitrags gem. § 90 SGB VIII (Antrag)
- Eurpäisches Justizportal
- Kindertagesbetreuungskosten Übernahme (Infoblatt Datenverarbeitung)
- Kindertagespflege - Antrag auf Kostenbeitragserlass für die Förderung eines Kindes
- Kindertagespflege - Antrag auf laufende Geldleistung/Förderung
- Kindertagespflege - Information Rechtsgrundlagen
- Kindertagespflege (Meldebogen)
- Kindertagespflege Betreuungsvertrag
- Kindertagespflegeperson - steuerlichen Erfassung von Einkünften als Kindertagespflegeperson (Ausfüllhilfe)
- Kindertagespflegepersonen Steckbrief
- Kindertagesstättenbeitrag (Merkblatt)
- Kindertagesstättenbeitrag Übernahme (Antrag)
- Sorgeregister - Antrag auf Auskunft
- Tagespflegeperson - steuerliche Erfassung von Einkünften als Tagespflegeperson (Fragebogen)
- Unterhaltsvorschuss - Antrag
- Unterhaltsvorschuss - Beiblatt zum Antrag
- Unterhaltsvorschuss - Checkliste Unterlagen
- Unterhaltsvorschuss - Merkblatt
- Unterhaltsvorschussgesetz Merkblatt
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
poststelle(at)kultus.hessen.de
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.