Förderkredit "Energie vom Land" beantragen (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Leistungsbeschreibung
Die Förderbank für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum ist das zentrale Refinanzierungsinstitut der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft mit Förderauftrag. Vom Standort in Frankfurt am Main aus finanziert die Landwirtschaftliche Rentenbank (Rentenbank) agrarbezogene Vorhaben aller Art.
Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen in die Nutzung erneuerbarer Energien. Im Vordergrund steht insbesondere die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen aus der Land- und Forstwirtschaft sowie von anderen organischen Verbindungen.
Was wird finanziert?
Zu den LR-Top Konditionen werden gefördert (Nr. 255):
- Investitionen zur energetischen Verwertung nachwachsender Rohstoffe und anderer organischer Verbindungen (z.B. Biogasanlagen, Biomasseheizkraftwerke, Anlagen zur Erzeugung biogener Kraftstoffe)
- Investitionen von Unternehmern der Agrar- und Ernährungswirtschaft einschließlich Landwirten in Photovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen. Das schließt Investitionen von Unternehmen ein, deren Geschäftsanteile überwiegend von vorgenannten Unternehmern gehalten werden.
Zu den LR-Basis Konditionen werden gefördert (Nr. 256):
- Investitionen von Windenergieunternehmen, deren Gesellschaftsanteile mehrheitlich von Bürgern, Unternehmern und Grundstückseigentümern vor Ort gehalten werden („Bürger- und Bauernwindparks“).
Konditionen
Art der Förderung: zinsgünstiges Darlehen
Höhe: bis zu 10.000.000,00 Euro je Endkreditnehmer und Jahr. Der maximal zulässige Darlehensbetrag je Kreditnehmer kann durch EU-rechtliche Vorschriften begrenzt sein.
Finanzierungsanteil: bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionssumme
Auszahlung: 100 Prozent
Laufzeit: 4 - 30 Jahre
Tilgung
Es werden verschiedene Rückzahlungsrhythmen angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Hausbank oder der Rentenbank. Das erste Jahr ist immer tilgungsfrei; bis zu 3 tilgungsfreie Anlaufjahre können vereinbart werden.
Zinsbindung: bis maximal 10 Jahre
Sicherheiten: bankübliche Sicherheiten für den Darlehensnehmer (Vereinbarung mit der Hausbank)
Nähere Angaben finden Sie unter:
- Konditionen
- Darlehensrechner
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen besteht nicht.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Darlehensrechner
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Energie vom Land (Nr. 255/256)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Programmbedingungen Energie vom Land Leasing (Nr. 265)
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Verfahrensablauf
Die Rentenbank vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die von Ihnen gewählte Hausbank. Dort stellen Sie vor Beginn des Vorhabens den Antrag.
- Lassen Sie sich möglichst frühzeitig von den Experten Ihrer Hausbank beraten, die Sie bei der Kreditvergabe begleiten.
- Nutzen Sie auch das Beratungsangebot der Rentenbank.
- Die Antragstellung erfolgt bei Ihrer Hausbank.
Kredit-Kontakt
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
An wen muss ich mich wenden?
- für die Antragstellung: Ihr Kreditinstitut (Hausbank)
- für die Beratung:
- Ihr Kreditinstitut (Hausbank) und
- die Rentenbank
Voraussetzungen
Antragsberechtigte: Es werden Unternehmen der Energieproduktion unabhängig von der gewählten Rechtsform gefördert. Die Betriebe müssen "kleine und mittlere Unternehmen" (KMU) im Sinne der Definition sein.
Details:
- Programmbedingungen Energie vom Land (Nr. 255/256)
- Programmbedingungen Energie vom Land Leasing (Nr.265)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen im Einzelnen nötig sind, teilt Ihnen Ihre Hausbank mit.
Welche Gebühren fallen an?
Kreditzinsen
Die Hausbank ist berechtigt, bis zu einer Darlehenssumme von einschließlich 125.000,00 Euro eine einmalige Bearbeitungsgebühr von bis zu 1 Prozent einzubehalten. Bei höheren Darlehensbeträgen ist die Bearbeitungsgebühr auf 1.250,00 Euro begrenzt.
Konditionen
(Landwirtschaftliche Rentenbank)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen das Darlehen vor Beginn Ihres Vorhabens mit der Hausbank besprechen. Das Programm läuft bis zum 30.06.2014.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Landwirtschaftliche Rentenbank
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stellen und Formulare
-
Adresse
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landwirtschaftliche Rentenbank
Hochstraße 2
60313
-
Postanschrift
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Landwirtschaftliche Rentenbank
Postfach: 10 14 45
60014