Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen

Leistungsbeschreibung

Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A2, B, BE, C1 und C1E beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Detaillierte Informationen zu dem maßgeblichen Mindestalter bei den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters kommt nur dann in Betracht, wenn in Ihrer Person außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheiden und ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis und Geltungsdauer
(Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur)

Verfahrensablauf

Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Eignung anordnen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

26.10.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

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    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

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