Fahrerlaubnis Klasse L beantragen

Sie können den „kleinen Traktorführerschein“ beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.

Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein“. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Vorraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
  • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Welche Gebühren fallen an?

Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja



Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht


  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Für viele Leistungen des Straßenverkehrsamtes wird eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen. Welche Leistungen hiervon betroffen sind, können Sie der Online-Terminvereinbarung entnehmen.

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.