Fahrerlaubnis Klasse L beantragen
Sie können den „kleinen Traktorführerschein“ beantragen.
Leistungsbeschreibung
Sie können eine Fahrerlaubnis Klasse L beantragen.
Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen Traktorführerschein“. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Die Fahrerlaubnis Klasse T wird unbefristet erteilt.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).
Vorraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Benennung einer Fahrschule
- Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
- ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Rechtsgrundlage
§ 21 Fahrerlaubnis- Verordnung (FeV)
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§§ 4- 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stellen und Formulare
-
AdresseMagistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt
In den Nassen 2
65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt
https://www.mtk.org
strassenverkehr(at)mtk.org
Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr
- Begleitetes Fahren mit 17 - Antrag
- Begleitetes Fahren mit 17 - Beiblatt zum Antrag (Eintragung Begleitperson)
- Führerscheinzuschuss - Förderrichtlinie
- Führerscheinzuschuss Feuerwehr - Antrag
- Führerscheinzuschuss Feuerwehr - Checkliste
- KFZ - Antrag Zulassung mit Vollmacht (Händler)
- KFZ - Antrag Zulassung mit Vollmacht (Privatperson)
- KFZ - Einverständniserklärung für KFZ-Zulassung auf eine GbR
- KFZ - Einwilligung zur Zulassung eines KFZ auf einen minderjährigen Halter (§§106, 107 BGB)
- KFZ - Erklärung Empfangsberechtigte gem. §46 FZV
- KFZ - SEPA-Lastschriftmandat für Einzug der KFZ-Steuer
- KFZ - Vollmacht zur Zulassung eines KFZ
- Kleine Kennzeichen Ausnahmegenehmigung (Antrag auf Erteilung)