Fahrerlaubnis: Dienstfahrerlaubnis - umschreiben

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • Dienstführerschein  oder Bescheinigung der Dienststelle  über die erteilte(n) Dienstfahrerlaubnisklasse(n)
  • aktuelles  Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der  Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Foto-Mustertafel
(Bundesdruckerei)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Fachlich freigegeben am

13.10.2017
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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Straßenverkehrsamt

    In den Nassen 2
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 205-0
06192 205-1986

strassenverkehr(at)mtk.org
https://www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch
ganztags: 7:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

Freitag
halbtags: 7:00 bis 14:00 Uhr

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