Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Leistungsbeschreibung

Kinder, Jugendliche und Eltern können sich mit allgemeinen und konkreten Fragen zu Erziehung an Erziehungs- und Familienberatungsstellen wenden. Diese Beratungsstellen stehen auch im Falle von persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung von Eltern zu Verfügung.

Selbstverständlich können auch andere Sorgeberechtigte oder alleinstehende Elternteile die Beratungsangebote in Anspruch nehmen.
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne Beisein der Eltern an eine Beratungsstelle wenden bzw. um Unterstützung nachsuchen.
Neben den Erziehungs- und Familienberatungsstellen bietet der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes Hilfe und Unterstützung an.
Zusätzlich zu den genannten Beratungsangeboten können Eltern, Kinder und Jugendliche auf ein virtuelles Beratungsangebot im Internet zugreifen.

Unterschiedliche Gegebenheiten können Anlass zur Inanspruchnahme einer Beratungsstelle sein: so können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste auftreten.
Im Schulalter treten bisweilen Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert.

Manchmal bedürfen auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern der professionellen Hilfe, oder es treten Probleme bei Trennung und Scheidung auf. Erziehungs- und Familienberatungsstellen stellen für die notwendigen Konfliktlösungen eine wertvolle Unterstützung und Begleitung zur Verfügung.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung.
Die erforderlichen Gespräche und Beratungen sind für alle Ratsuchenden kostenlos.

An wen muss ich mich wenden?

Weiterführende Informationen zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen und den Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes in Ihrer Nähe finden Sie im Familien-Atlas unter "Erziehungs- und Familienberatung im Internet – die Virtuelle Beratungsstelle".

Zum Elternratgeber der Familienkarte Hessen - Elterntelefone und Onlineberatung:
Der Ratgeber der Familienkarte Hessen besteht aus 2 kostenlosen Bausteinen für ratsuchende Eltern, Kinder und Jugendliche. Die Ratsuchenden können sich mit Erziehungsfragen, aber auch mit Fragen aus ihrem Familienalltag an die bundesweite Telefonhotline Elterntelefon 0800 –1110 550 oder die Online-Beratung https://www.bke-beratung.de/ wenden.
 

Erziehungs- und Familienberatung im Internet – die Virtuelle Beratungsstelle
(Der Familienatlas, ein Informationsangebot des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration)

bke-Onlineberatung
(Bundeskonferenz für Erziehungsberatung - bke -)

Elternratgeber
(Ratgeber der Familienkarte Hessen - Telefonberatung für ratsuchende Eltern in Erziehungsfragen und Onlineberatung für Eltern, Kinder und Jugendliche)

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht

Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Kinder und Jugend

    Chinonplatz 2
    65719 Hofheim am Taunus


06192 202-367

Jugendarbeit(at)hofheim.de
https://www.hofheim.de

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten der Verwaltung (nur nach vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich: 16:00 bis 18:00 Uhr

Alle genannten Öffnungszeiten gelten nicht an Feiertagen in Hessen.

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich: 
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr

Sprechstunden des Bürgerbüros
Montag bis Freitag: 8:00 bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr 
Freitag zusätzlich: 14:00 bis 16:00 Uhr
Samstag: 9:00 bis 12:00 Uhr

Für Anliegen in Fachabteilungen des Rathauses werden Bürgerinnen und Bürger künftig zu ihrem vereinbarten Termin am Eingang abgeholt. Dies gilt auch für Termine des Ortsgerichts Hofheim Kernstadt / Marxheim sowie das Schiedsamt Hofheim. Termine können telefonisch zu den Sprechzeiten der Verwaltung direkt mit den Fachabteilungen vereinbart werden. Die Dienstleistungen des Bürgerbüros sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Bürgerbüro steht den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu den Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung über den gewohnten Zugang zur Verfügung.

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Adresse:

  • Adresse

    Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus
    Main-Taunus-Kreis - Amt für Schulen, Jugend und Kultur

    Am Kreishaus 1-5
    65719 Hofheim am Taunus, Kreisstadt


06192 201-0
06192 201-71998

schulen-jugend-kultur(at)mtk.org
www.mtk.org

Öffnungszeiten:

Montag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Dienstag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr


Mittwoch
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
nachmittags: nach Vereinbarung


Donnerstag
vormittags: nach Vereinbarung
nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr


Freitag
vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr